HINWEIS: Buchungen für den Baden-Airpark (FKB) nur noch via fkb.apcoa.de

 

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stellplatzreservierung und Stellplatzbuchung

A. Allgemeine Online-Vertragsbedingungen

I. Stellplatzreservierung und Stellplatzbuchung – Vertragsbestätigung
1. Mit der Bereitstellung des Online-Reservierungs-/Buchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot der APCOA PARKING Deutschland GmbH (APCOA) verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, APCOA ein Angebot zum Abschluss eines Reservierungsvertrages gemäß nachfolgender Lit. B oder eines Stellplatzmietvertrages gemäß nachfolgender Lit. C zu unterbreiten.

2. Durch Betätigen des Buttons „kostenpflichtigen Vertrag abschließen“ gibt der Kunde ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot auf Abschluss eines Reservierungs-oder Stellplatzmietvertrages ab.

3. Die Annahme des jeweiligen Angebotes erfolgt durch eine Bestätigung von APCOA, welche unverzüglich nach Abgabe des Angebots erfolgt (Reservierungsbestätigung bzw. Bestätigung der erfolgreichen Buchung eines Stellplatzmietvertrages).

II. Serviceentgelt
Für jede Reservierung und Buchung wird ein Serviceentgelt in der in der Reservierungs-/Buchungsmaske ausgewiesenen Höhe geschuldet, das sofort per Kreditkarte oder elektronischer Lastschrift – auch bei Wahl der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“ -zur Zahlung fällig ist.

III. Anwendbares Recht – Gerichtsstandsvereinbarung – Übersetzungen
1. Ergänzend gelten ausschließlich die Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

2. Ist der Kunde Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz von APCOA, mithin Stuttgart, vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

3. Im Fall der Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich.

B. Besondere Bedingungen für die Stellplatz-Reservierung

I. Reservierungspflicht – Reservierungszeit
1. Mit Abschluss des Reservierungsvertrages durch die Vertragsbestätigung ist APCOA verpflichtet, für den Kunden in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage einen Stellplatz freizuhalten zum Zwecke des Abschlusses eines Mietvertrags gemäß nachfolgender Ziffer II. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage besteht nicht.

2. APCOA hält für den Kunden einen reservierten Stellplatz für die Dauer von 2 Stunden frei (Einfahrtszeit), gerechnet ab 1 Stunde vor bis 1 Stunde nach der in der Bestätigung des Reservierungsvertrages genannten Einfahrtszeit. Nach Ablauf der Reservierungszeit ist APCOA berechtigt, den Stellplatz anderweitig zu vergeben.

II. Mietvertrag – Parkentgelte – Zugangskarte – Mietzeit – Vertragsdauer
1. Mit dem Einfahren des Kunden mittels der dem Kunden übermittelten HomePrinted Tickets in die Parkierungsanlage, kommt zwischen APCOA und dem Kunden ein Mietvertrag über einen Stellplatz zu den Bedingungen gemäß nachfolgenden Ziffern 2-5 zustande.

2. Der Mietzins (Mietpreis) bestimmt sich nach der Verweildauer zwischen Ein-und Ausfahrt eines Fahrzeugs in die bzw. aus der Parkierungsanlage (voraussichtliche Parkdauer), und nach der bei Einfahrt des Fahrzeuges geltenden Preisliste, die vor Ort aushängt.

3. Das Parkentgelt ist sofern dieses nicht bei Reservierung des Stellplatzes per Kreditkarte oder elektronischer Lastschrift beglichen wurde, vor Ausfahrt aus der Parkierungsanlage durch Einlesen des HomePrinted-Tickets -oder des bei Einfahrt in die Parkierungsanlage als Austausch für das HomePrinted Ticket erhaltene Austauschticket (Parkscheck) -an den in der Parkierungsanlage befindlichen Kassenautomaten zu entrichten.

4. Der Vertrag endet mit der Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkierungsanlage, spätestens jedoch 6 Wochen nach Beginn des Vertrages, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt oder etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.

5. Im Übrigen gelten für den Mietvertrag die Allgemeinen Einstellbedingungen gemäß nachstehender Lit. D.

C. Besondere Bedingungen für die Stellplatz-Buchung

I. Mietvertrag – Parkentgelte – Zugangskarte – Mietzeit – Vertragsdauer
1. Mit Abschluss des Stellplatzmietvertrages durch die Vertragsbestätigung ist APCOA verpflichtet, den Kunden mit dem bei der Vertragsbestätigung übermittelten HomePrinted-Tickets einmalig in die in der Vertragsbestätigung bestimmte Parkierungsanlage einfahren zu lassen und ihm dort für die in der Vertragsbestätigung bestimmte Einstelldauer (Parkdauer) einen Stellplatz gegen Zahlung des in der Vertragsbestätigung genannten vorläufigen Endpreises (Mietpreis und Serviceentgelt) zum Gebrauch zu überlassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der in der Vertragsbestätigung genannten Parkierungsanlage besteht nicht. Eine mehrfache Ein-und Ausfahrt ist während der Mietzeit nicht möglich. APCOA hält für den Kunden den gebuchten Stellplatz ab 1 Stunde vor der in der Bestätigung des Buchungsvertrages genannten Einfahrtzeit, für den gebuchten Zeitraum sowie bis eine Stunde nach dem gebuchten Zeitraum für den zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesene Mietpreis/Stunde frei. Belässt der Kunde nach Ablauf des vorgenannten Buchungszeitraums sein Fahrzeug weiter in Parkierungsanlage, werden für den Zeitraum nach Ablauf des Buchungszeitraums die an der Einfahrt zur Parkierungsanlage ausgehängten Kurzparkertarife (es gilt der Tarif: „Kurparkertarif – am ersten Tag“) zur Berechnung des Parkentgelts für die Parkdauer nach Ablauf des Buchungszeitraums zugrunde gelegt

2. Der Mietpreis ist sofort bei Buchung des Stellplatzes per Kreditkarte oder elektronischer Lastschrift zur Zahlung fällig. Eine Rückerstattung des Mietpreises für den Fall, dass der Kunde den angemieteten Stellplatz nicht nutzt, ist nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (derzeit: § 537 BGB) möglich und im Übrigen ausgeschlossen.

3. Sollte die tatsächliche Parkdauer die in der Vertragsbestätigung angegebene Parkdauer überschreiten, bestimmt sich der dann nachzuzahlende Mietpreis (Parkentgelt) nach der Verweildauer nach Ablauf der gebuchten Parkdauer und Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkierungsanlage sowie nach der geltenden Preisliste, die vor Ort aushängt. Vor Ausfahrt aus der Parkierungsanlage muss das HomePrinted-Ticket -oder des bei Einfahrt in die Parkierungsanlage als Austausch für das HomePrinted Ticket erhaltene Austauschticket (Parkscheck) -an den in der Parkierungsanlage befindlichen Kassenautomaten eingelesen werden. Der bereits gemäß vorstehende Ziffer 2 gezahlte Mietpreis wird automatisch durch den Kassenautomaten abgezogen. Der dann noch erscheinende Betrag muss durch den Kunden nachbezahlt werden, um eine Ausfahrt zu ermöglichen.

4. Für die Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ausgeschlossen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietzeit, es sei denn, der Mietvertrag wird vorher fristlos gekündigt.

5. Im Übrigen gelten für den Mietvertrag die Allgemeinen Einstellbedingungen gemäß nachstehender Lit. D.

II. Nutzungsentschädigung
1. Entfernt der Kunde sein Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht aus der Parkierungsanlage, schuldet der Kunde für die Zeit bis zur Entfernung eine Nutzungsentschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die Nutzungsentschädigung ist vor Entfernung des Fahrzeugs zu bezahlen. Auf Wunsch erhält der Kunde einen Beleg über die Höhe der Nutzungsentschädigung.

D. Allgemeine Einstellbedingungen für die Stellplatz-Miete

I. Mietvertrag – Datenschutz
Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Mietvertrages. Auch wenn in der Parkierungsanlage APCOA-Personal präsent ist oder diese mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhuts-oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten (beispielsweise Videoüberwachung) Verantwortlicher im Sinne der Bundesdatenschutzgesetze ist APCOA PARKING Deutschland GmbH, Postfach 230463, 70624 Stuttgart, Email service@apcoa.de, Tel. +49 (0)711 -94791-0. Weitere Informationen zum Datenschutz, unter anderem die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und die Rechte der Betroffenen, finden Sie unter www.apcoa.de.

II. Öffnungszeiten – Zugangskarte – Aufwendungsersatz
1. Das Fahrzeug kann nur während der vor Ort ausgehängten oder sonst bekannt gegebenen Öffnungszeiten eingestellt und nach Bezahlung der Parkentgelte abgeholt werden.

2. Bei der Einfahrt hat der Kunde das bei der Reservierung/Buchung erhaltene HomePrinted Ticket an den an den Einfahrtsterminals befindlichen Lesegeräten einzulesen. Das HomePrinted Ticket ermöglicht nur eine einmalige Ein-und Ausfahrt. APCOA steht es frei, das vom Kunden bei der Einfahrt in die Parkierungsanlage verwendete HomePrinted Ticket einzubehalten und dem Kunden dafür ein Austauschticket (Parkscheck) zur Ausfahrt zur Verfügung zu stellen.
Für APCOA gilt der jeweilige Besitzer des HomePrinted Tickets als zur Benutzung des Fahrzeuges und des angemieteten Stellplatzes berechtigt. APCOA ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Berechtigung nachzuprüfen. Bei Nichtannahme des HomePrinted Tickets ist die Rufhilfetaste des Einfahrtsterminals zu drücken.
Bei der Ausfahrt hat der Kunde das HomePrinted Ticket oder das Austauschticket (siehe Ziffer 2) an den an den Ausfahrtterminals befindlichen Lesegeräten einzulesen. Wurde vom Kunden die Zahlungsart „Zahlen bei Ausfahrt“ gewählt oder wurde die vom Kunden gebuchte Einstellzeit überschritten, so ist zuvor der Mietzins/die Nutzungsentschädigung vor Ausfahrt aus der Parkierungsanlage an den dafür vorgesehenen Kassenautomaten zu entrichten.

III. Benutzungsbestimmungen
1. Der Kunde ist berechtigt, in der Parkierungsanlage Personenkraftwagen ohne Anhänger abzustellen (Fahrzeuge). Motorräder dürfen nur abgestellt werden, wenn dies durch ein entsprechendes Hinweisschild ausdrücklich gestattet ist. Voraussetzung für die Parkberechtigung ist stets, dass das abgestellte Fahrzeug haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist.

2. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden und zwar je Stellplatz nur ein Fahrzeug. Ist Einweisungspersonal vorhanden, hat der Kunde auf dem ihm zugewiesenen Platz zu parken. Sind Stellplätze Kunden mit besonderer Berechtigung vorbehalten (z.B. Dauerparker, Behinderte, Frauen), so hat der Kunde diese auf Verlangen nachzuweisen.

3. Innerhalb der Parkierungsanlage darf das Fahrzeug höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.

4. In der Parkierungsanlage ist nicht gestattet
− die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern,
− das unnötige Laufen lassen von Motoren,
− das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor oder sonst verkehrsunsicheren Zustand,
der Aufenthalt in der Parkierungsanlage, sofern er nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Fahrzeugs steht, insbesondere das Campieren,
− die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen,
− die Verunreinigung der Parkierungsanlage, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges, Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoff oder Öl;
− das Begehen der Fahrbahnen einschließlich der Ein-und Ausfahrten, es sei denn, es sind keine Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden;
− das Rauchen und die Verwendung von Feuer;
− das Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Inlineskates, Skateboards und sonstigen Fahrzeugen oder Geräten sowie deren Abstellen in der Parkierungsanlage;
− das Verteilen von Werbematerial;
− das Befahren mit Kfz über 3,5t, mit landwirtschaftlichen Kfz und mit militärischen Kfz über 3,5t.

5. Der Kunde hat außerdem die Anweisungen des APCOA-Personals zu befolgen sowie die Verkehrszeichen und Hinweisschilder vor Ort zu beachten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.

IV. Haftung von APCOA – Ausschlussfristen
1. Während der Dauer des Mietvertrages haftet APCOA für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. APCOA haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Kunden oder sonstige Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind. APCOA haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet APCOA nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf.

2. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Schäden bei dem für die Parkierungsanlage zuständigen und erforderlichenfalls über den Notruf zu kontaktierenden APCOA-Personal vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen und diesem Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs zu geben. Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall in Textform (z.B. Schreiben, Email, etc.) bei APCOA unter der in Ziffer D.I. genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige in Textform innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen (Ausschlussfristen).
Verstößt der Kunde gegen seine Anzeigepflicht gemäß vorstehendem Absatz 1, sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss greift nicht ein, wenn dem Kunden ein Personenschaden entstanden ist oder APCOA den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

3. Vorstehende Ziffern 1 und 2 gelten unabhängig davon, ob die Haftung von APCOA aus dem Mietvertrag oder einem anderen Rechtsgrund beruht.

V. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der APCOA oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Parkierungsanlage.

VI. Kündigung – Räumung
1. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für APCOA ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde trotz Abmahnung erneut oder weiterhin gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Ziffer III. verstößt, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.

2. Der Kunde ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich aus der Parkierungsanlage zu entfernen und nicht entrichtete Parkentgelte zu bezahlen. Kommt der Kunde seiner Räumungspflicht nicht nach, so ist APCOA nach vorheriger schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Fahrzeug des Kunden aus der Parkierungsanlage zu entfernen. Der Kunde trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, der Kunde hat die unterbliebene Räumung nicht zu vertreten.